Anklage nach vermeintlichem Abschluss-Spaß bei Lehrgang

Eine wohl als Spaß gedachte Aktion zum Abschluss eines Feuerwehrlehrgangs mündet nun in einen Gerichtsprozess. Angeklagt sind zwei Feuerwehrmänner wegen Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung beziehungsweise wegen Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung.

Spaß zum Lehrgangs-Abschluss

Auslöser des nun begonnenen Gerichtsprozess ist ein Feuerwehrlehrgang, der bereits im April 2017 im bayerischen Fürth stattfand. Angeblich sollte der Ausbilder zum Abschluss mit einer witzig gemeinten Aktion verabschiedet werden. Der Ausbilder wurde von den Lehrgangsteilnehmern auf dem Hof der Erlanger Feuerwache in einen Käfig zur Aufbewahrung für Schläuche gesperrt. Anschließend wurde er mit Löschschaum besprüht. Die Erzeugung von Schaum war wohl Thema des Lehrgangs.

Der Ausbilder bekam nach eigenen Angaben Platz- und Erstickungsangst wegen des Schaums. Grundsätzlich sei hier angemerkt, dass die meisten Schaummittel reizend sind und eine Gefahr für Augen und Schleimhäute darstellen können. Das Opfer hat wohl vor der Schaumdusche eine Schutzbrille für die Augen erhalten.

Arbeitsunfähig und psychotherapeutische Behandlung

Der Ausbilder hatte mit einer Panikattacke zu kämpfen und war anschließend mehrere Monate arbeitsunfähig. Außerdem habe er sich in psychotherapeutische Behandlung begeben.

Anschließend wurde gegen mehrere Teilnehmer des Lehrgangs ermitteln. Die Teilnehmer kamen von Feuerwehren aus ganz Bayern. Für acht Teilnehmer wurde das Verfahren eingestellt gegen eine Zahlung von jeweils 1000 Euro an den Geschädigten. Für die zwei nun Angeklagten wurde jedoch ein Prozess vor dem Amtsgericht Erlangen eröffnet.

Im Rahmen des Prozesses will das Gericht nun klären, ob solche Schaumduschen üblich bei Feuerwehrveranstaltungen sind und ob es überhaupt Anzeichen gab, dass das Opfer mit der Aktion nicht einverstanden gewesen sei. Zeugen haben bereits ausgesagt, dass sie den Eindruck gehabt hätten, das Opfer sei freiwillig in den Käfig gestiegen.

Auch hier gilt, dass der Grat zwischen einem gut gemachten Scherz und einer gut gemeinten, jedoch übertriebenen Aktion, sehr schmal sein kann. Wir erinnern uns an die Aufnahme-Rituale vor mehr als zehn Jahren. Damals wurde vielen Feuerwehren plötzlich klar, dass so manche langjährige Tradition ganz schnell strafrechtlich relevant werden kann.

Quelle: infranken.de

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