112 Feuerwehr-Fakten: Folge 021

80 kJ Gesamtarbeit sind durch Atemschutzgeräteträger jährlich (genauer gesagt innerhalb von 12 Monaten) im Rahmen einer sogenannten Belastungsübung zu erbringen. Die Belastungsübung ist besser bekannt als Atemschutzstrecke oder Atemschutzübungsstrecke. Ab einem Alter von 50 Jahren reduziert die zu bringende Energie auf 60 kJ.

Dazu formuliert der Absatz 2.1.2.2 „Belastungsübung“ der FwDV 7

Bei der Belastungsübung ist mit dem Atemluftvorrat von 1600 Litern eine Gesamtarbeit von
80 kJ, ab dem 50. Lebensjahr von 60 kJ, zu erbringen.
Beispiel für einen Übungsablauf:

  • Begehen der Orientierungsstrecke im Übungsraum (Streckenlänge so wählen, dass 15
    kJ erbracht werden)
  • Verrichten von 25 kJ Arbeit an mindestens zwei verschiedenen Arbeitsmessgeräten im
    Konditionsraum (zum Beispiel Endlosleiter, Laufband, Fahrradergometer)
  • Begehen der verdunkelten Orientierungsstrecke im Übungsraum (Streckenlänge so wählen, dass 15 kJ erbracht werden)
  • Verrichten von 25 kJ Arbeit an mindestens zwei verschiedenen Arbeitsmessgeräten im
    Konditionsraum (zum Beispiel Endlosleiter, Laufband, Fahrradergometer)

Quelle: FwDV 7, Ausgabe 2002 mit Änderungen 2005

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