Das Schaummittel-Problem der Bundeswehr-Feuerwehren

Zusammenfassung

Mindestens 18 Bundeswehrstandorte sind mit giftigem PFC kontaminiert. Die Poly- und perfluorierten Chemikalien waren in Schaummitteln enthalten, die jahrelang von den Bundeswehrfeuerwehren verwendet wurden.

Doch auch bei zivilen Feuerwehren sind diese Schaummittel im Einsatz gewesen.

Die Chemikalien können über verunreinigtes Erdreich ins Grundwasser und darüber in Lebensmittel gelangen. Einige PFC stehen im Verdacht, gesundheitsschädlich zu sein, z. B. kann Leberkrebs gefördert werden.

Die notwendige Sanierung der kontaminierten Bereiche ist derzeit noch ungeklärt. Laut Expertenmeinungen können die Kosten in die Milliarden gehen.

Jahrelang soll an deutschen Bundeswehrstandorten Schaummittel mit giftigem PFC genutzt worden sein. Bislang ist für 18 Standorte eine Kontamination bestätigt. Dazu gibt es über 100 Verdachtsfälle. Wie geht es nun weiter?

Was sind PFC?

Es geht um Kontaminationen durch PFC-haltige Löschschäume, die (nicht nur bei der Bundeswehr) jahrzehntelang verendet wurden. Der bekannteste Stoff, der in den Schäumen verwendet wurde, heißt PFOS (Perfluoroktansulfonsäure). Ein Inverkehrbringen oder eine Verwendung in der EU ist seit 2006 verboten, PFOS-haltige Löschschäume durften noch bis 2011 aufgebraucht werden, wenn sie vor dem Stichtag 27.12.2006 beschafft wurden.

PFC bestehen aus Kohlenstoffketten unterschiedlicher Länge, bei denen die Wasserstoffatome vollständig (perfluoriert) oder teilweise (polyfluoriert) durch Fluoratome ersetzt sind. Dadurch bilden sich sehr stabile Bindungen zwischen Kohlenstoff und Fluor. Diese lassen sich nur unter sehr hohem Energieaufwand lösen. Dadurch verbleiben diese Substanzen sehr lange in der Umwelt und gelangen auch in Tiere und Pflanzen, und über die Nahrung auch zum Menschen.

Sie können sich so im menschlichen Körper anreichern. Einige PFC stehen im Verdacht, gesundheitsschädlich zu sein. Studien zeigen, dass einige Substanzen Leberkrebs fördern, die Pubertät verzögern oder die Fruchtbarkeit verringern.

Um welche Schaummittel geht es?

Das genannte Verbot betrifft im Wesentlichen PFOS-haltige Feuerlöschmittel. Jedoch sollen auch andere PFC-haltige Feuerlöschmittel nur dann verwendet werden, wenn es unbedingt notwendig ist. Bei Übungen sollen grundsätzlich keine PFC-haltigen Schäume verwendet werden.

PFOS wird nun bereits seit mehreren Jahren nicht mehr in Löschmitteln verwendet, kann jedoch in älteren Schaummitteln in höheren Konzentrationen enthalten sein. Anstelle der PFOS werden in fluorhaltigen Schaumlöschmitteln andere PFC eingesetzt, häufig als Fluortelomeralkohole bezeichnet.

Schaummittel, eigentlich PFC-frei sind, aber Fluortelomeralkohole oder andere per- und polyfluorierte Chemikalien enthalten, werden in der Umwelt zu stabilen kaum abbaubaren PFC umgewandelt und sind daher genauso kritisch zu bewerten.

Fluorhaltige Schaummittel sind häufig an dem Buchstaben F im Kurznamen erkennbar (auch wenn das nicht zwingend als Abkürzung für Fluor stehen muss), z. B. bei

  • AFFF (Aqueous Film Forming Foam)
  • FP (Fluorproteinschaummittel)
  • FFFP (Film Forming Fluoro Protein)

Was empfehlen die Fachleute?

Zur Reduzierung der Gefahren für die Umwelt, ausgehend von PFC-haltigen Löschmitteln, empfiehlt das Umweltbundesamt folgende Leitlinien:

  • PFC-haltige Löschmittel durch wirksame fluorfreie Alternativmittel oder Alternativtechniken ersetzen.
    Wo dies nicht möglich ist, gilt:
  • PFC-haltige Löschmittel vermeiden, d.h. den Einsatz fluorhaltiger Löschmittel auf die Brandfälle begrenzen, wo keine wirksamen Alternativen existieren.
    Wo es zum unvermeidlichen Einsatz kommt, gilt:
  • Löschwasser von PFC-haltigen Löschmitteln auffangen und ordnungsgemäß entsorgen.

Es muss also auch im Einsatzfall abgewägt werden, ob PFC-haltige Löschmittel zur erfolgreichen Brandbekämpfung notwendig sind. Für viele Anwendungsbereiche können herkömmliche Protein- oder Mehrbereichschaummittel eingesetzt werden.

Dies bedingt eine intensive Ausbildung vor allem der Führungskräfte.

Bei Übungen und Tests muss komplett auf den Einsatz PFC-haltiger Löschmittel verzichtet werden.

Lässt sich ein Einsatz von PFC-haltigen Löschmitteln jedoch nicht vermeiden, so ist auf die sachgerechte Entsorgung zu achten. Wenn vorhanden sind geeignete Löschwasserrückhalteinrichtungen anzuwenden. Im mobilen Einsatz ist das Löschwasser, aufzufangen und zu entsorgen. In Zweifelsfällen sind die notwendigen Maßnahmen mit den zuständigen Umweltämtern abzustimmen.

Sind nur die Feuerwehren der Bundeswehr betroffen?

PFC- bzw. PFOS-haltige Schaummittel waren weit verbreitet. Auch bei zivilen Flughäfen war das Löschmitteln bei einigen Feuerwehren im Einsatz. Doch scheint dort die Aufarbeitung um einiges schneller zu laufen. So sind an den Flughäfen Düsseldorf und Nürnberg die notwendigen Sanierungsarbeiten bereits abgeschlossen.

Was macht die Bundeswehr zur Schadenbeseitung?

Seit 2015 läuft eine systematische Untersuchung der Bundeswehrstandorte. An 18 Standorten wurde eine relevante Kontamination bereits bestätigt. In 108 Fällen besteht ein Verdacht.

In der Praxis bedeutet dass, das z. B. Anwohner eines Bundeswehrstandorts kein Brunnenwasser entnehmen dürfen oder ein Haus nur ohne Keller errichtet werden darf.

Die Bundeswehr antwortet auf Medienanfrage, dass die Thematik mit höchster Priorität bearbeitet werde. Konkrete Maßnahmen sind bislang jedoch noch nicht bekannt.

Quelle: Umweltbundesamt, BR

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