Einsatz für Vergabe der 450 MHz-Frequenzen an BOS DFV appelliert: „Mobiler Einsatz erfordert zwingend eine Funklösung“

Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), zu denen auch die Feuerwehren zählen, haben genau wie die Bundeswehr zwingenden Bedarf an Breitbandanwendungen (Daten) zur Bewältigung ihrer vielfältigen Aufgaben und Einsatzlagen. „Mobiler Einsatz erfordert zwingend eine Funklösung“, erklärt Lars Oschmann, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV). Angesichts des derzeit zur Neuzuteilung ab 2021 anstehenden Bereichs um 450 MHz appelliert der DFV unter anderem an die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages, sich für die Vergabe dieser Frequenzen an die BOS und damit eine zukunftssichere Technologie für die Feuerwehren einzusetzen. Auch Mitglieder des DFV-Präsidialrates wenden sich aktuell an ihre zuständigen Bundestagsabgeordneten.

Auch Datenkommunikation ist zusätzlich zur Sprache in Zukunft als „einsatzkritisch“ einzustufen. Das betrifft zum Beispiel Messenger, Bildübertragung, Vitaldaten. „Die für einsatzkritische Übertragung notwendige Sicherheit, zeitliche Verfügbarkeit und räumliche Abdeckung können die in Deutschland verfügbaren kommerziellen Netze nicht bieten. Daher ist ein eigenes dediziertes Funknetz sinnvoll“, erläutert DFV-Vizepräsident Oschmann.

Aufgrund der physikalischen Eigenschaften (niedrige Frequenz = hohe Reichweite) ist der derzeit zur Neuzuteilung ab 2021 anstehende Bereich um 450 MHz der einzig sinnvolle und mögliche Frequenzbereich für ein solches Netz. Die Frequenzen sind grenzüberschreitend nutzbar. Eine flächendeckende Verwendung der bereits den BOS zugeteilten Frequenzen bei 700 MHz würde tausende neue Standorte erfordern und daher Zusatzkosten im mittleren Milliardenbereich verursachen. Außerdem sind diese Frequenzen Randfrequenzen, die international nicht für LTE standardisiert sind. Es ist daher keine marktgängige Technik verfügbar.

Die Innenministerkonferenz bestätigte bezüglich der 450 MHz in der 211. Sitzung den fachlichen Bedarf. Die zuständige Bundesnetzagentur hat die Vergabeentscheidung in den politischen Raum abgegeben.

Neue FwDV 810 „Sprech- und Datenfunk“

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