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SH: Entschädigungen für Freistellungen ausgeweitet

Innenminister Grote: Auch unterhalb des Katastrophenfalls werden Arbeitgeber für die Freistellung von ehrenamtlich in Hilfeleistungsorganisationen tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entschädigt

Die Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus rechtfertigt auch unterhalb des Katastrophenalarms die Freistellung von ehrenamtlich in Hilfeleistungsorganisationen tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und die damit verbundene Entschädigung von Arbeitgebern. Das hat das Innenministerium in einem Schreiben an die Hilfsorganisationen klargestellt.

„Die Eindämmung dieses Virus fordert uns alle. In Schleswig-Holstein stehen etwa 80.000 hervorragend ausgebildete Freiwillige in unseren Hilfsorganisationen, Feuerwehren und beim Technischen Hilfswerk bereit, um das Land Schleswig-Holstein bei der Gefahrenabwehr zu unterstützen“, erklärte Innenminister Hans-Joachim Grote dazu.

Nach Paragraf 39 des schleswig-holsteinischen Katastrophenschutzgesetzes hätten die örtlichen Ordnungsbehörden Vorbereitungen für die Abwehr schwerer Gefahren unterhalb der Katastrophenschwelle zu treffen. „Die Ausbreitung des Corona-Virus ist eine solche schwere Gefahr. Damit können bei Bedarf Einheiten der Trägerorganisationen des Katastrophenschutzdienstes eingesetzt werden“, so Grote. „Für die dann notwendige Freistellung werden die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber selbstverständlich nach Paragraf 30 des Katastrophenschutzgesetzes entschädigt“, betonte der Minister.

Er bedanke sich ganz herzlich bei den bereits eingesetzten Kräften und ausdrücklich deren Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern. Der Minister schloss in seinen Dank auch die Verantwortlichen in den Kommunen mit ein, die in so professioneller und konstruktiver Weise mit den Hilfsorganisationen, Feuerwehren und dem Technischen Hilfswerk zusammenarbeiteten.

Die Landesregierung habe seit Montag den gemäß Katastrophenschutzplan des Landes vorgesehenen Interministeriellen Leitungsstab (ImLS) in den Vollbetrieb einberufen. Die Meldewege in den Stab seien den unteren Katastrophenschutzbehörden bekannt und würden bereits genutzt.

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