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Hinterbliebenen-Schutz auch für Nichtverheiratete

Hinterbliebenen-Schutz auch für Nichtverheiratete

Eigentlich möchte man sich mit einem solchen Thema nicht beschäftigen müssen, dennoch ist es gut, dass es diese Regelungen regelmäßig geprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Es geht um den Schutz Hinterbliebener von Feuerwehrleuten.

Dieser ist jetzt in Schleswig-Holstein erweitert worden. Zukünftig erhalten auch die nichtverheirateten langjährigen Lebenspartner eine Entschädigung, wenn der Lebenspartner tödlich im Einsatz verunglückt.

Einer der Auslöser für die Neuregelung war der Unfall auf der Bundesautobahn A2 bei Kloster Lehnin im September 2017. Damals waren zwei Feuerwehrmänner getötet worden, weil ein Lkw in die Einsatzstelle gefahren war. Einer der Getöteten war nicht verheiratet, seine Familie erhielt damals keine Versorgung.

Die Änderung für Schleswig-Holstein soll spätestens Anfang 2020 in Kraft treten. Dann erhalten im Falle eines tödlichen Einsatzunfalls auch die unverheirateten Lebenspartner eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 60.000 Euro.

Diese Lösung wurde gemeinsam mit der Hanseatischen Feuerwehrunfallkasse Nord und dem Landesfeuerwehrverband gefunden, dazu wird die sogenannte Partnerschutzkasse eingerichtet.

Im Rahmen der Landesverbandsversammlung wurde die Neuregelung von Innenminister Hans Joachim Grote vorgestellt:

„Der Dienst in der freiwilligen Feuerwehr ist gefährlich. Leider kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen immer wieder vor, dass Feuerwehrangehörige bei einem Einsatz ums Leben kommen. In dieser schrecklichen Situation müssen dann zumindest die Hinterbliebenen ausreichend versorgt werden“, so Grote und zwar unabhängig davon, ob es sich um Eheleute handele oder ob die Partner ohne Trauschein langjährig zusammengelebt hätten. Rein rechtlich gehörten derzeit nichteheliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner nicht zu den versorgungsberechtigten Personen. „Eine entsprechende Bundesratsinitiative ist derzeit leider nicht erfolgversprechend. Deswegen wollen und werden wir zumindest eine einmalige Entschädigung sicherstellen“, so Grote. In enger Zusammenarbeit mit der Hanseatischen Feuerwehrunfallkasse Nord (HFUK Nord) und dem Landesfeuerwehrverband solle eine sogenannte „Partnerschutz-Kasse“ aufgebaut werden, um in solchen tragischen Fällen wenigstens eine Einmalentschädigung in Höhe von 60.000 EUR gewährleisten zu können.

„Angesichts der Bedeutung des Ehrenamtes für unsere Feuerwehren im Land ist dies das Mindeste, was wir den Hinterbliebenen schuldig sind“, so Grote. Großes Lob gab es dazu auch von DFV-Präsident Hartmut Ziebs: „Da eine bundeseinheitliche Lösung derzeit nicht möglich ist, geht Schleswig-Holstein nun einen weisen Weg“, so Ziebs.

Quelle: NDR, Presseportal