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Ausbildung bei der Freiwilligen Feuerwehr

Organisation der Ausbildung bei der Freiwilligen Feuerwehr

Das Aufgabenspektrum der Feuerwehren hat sich in den letzten Jahren deutlich gewandelt. Alarmierungen zu Bränden sind nur noch ein kleiner Anteil des Einsatzgeschehens. Einsätze im Bereich der technischen Hilfeleistung oder mit chemischen, biologischen, radiologischen oder nuklearen Gefahren (CBRN-Gefahren) gehören mittlerweile für alle Feuerwehren zum Spektrum.

Dementsprechend breit ist auch die Ausbildung für die Feuerwehr aufgestellt.

Grundsätzlich kann man zwei Arten der Ausbildung unterteilen: die regelmäßige Aus- und Fortbildung an den einzelnen Feuerwehrstandorten und die Lehrgangsausbildung.

Die Ausbildung der Feuerwehr ist in der Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 2 geregelt.

Was regelt die FwDV 2?

Die Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 regelt die Aus- und Fortbildung sowie die jeweils erforderlichen ausbildungsbezogenen Voraussetzungen für Angehörige von Freiwilligen Feuerwehren. Die Vorschrift gilt auch für Angehörige von Pflichtfeuerwehren und von Werkfeuerwehren, wenn für diese eine der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren vergleichbare Ausbildung gefordert ist. Die Regelungen sind auch für Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes relevant, soweit für diese keine weitergehenden länderspezifischen Vorgaben existieren.

Die in der FwDV 2 beschriebenen Anforderungen an die Ausbildung sollen als Mindestanforderungen angesehen werden.

Wie gliedert sich die Ausbildung der FwDV 2?

Gliederung der Ausbildung bei der Freiwilligen Feuerwehr gemäß der FwDV 2

Die FwDV 2 unterscheidet drei Ausbildungsbereiche:

  • Truppausbildung,
  • Technische Ausbildung,
  • Führungsausbildung

Truppausbildung

Die Truppausbildung stellt die Grundausbildung der Feuerwehren dar und besteht aus folgenden Elementen:

  • Truppmannausbildung mit folgender Unterteilung
    • Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildungslehrgang)
    • Truppmannausbildung Teil 2
  • Lehrgang Truppführer

Die FwDV 2 beschreibt die einzelnen Ausbildungsabschnitte folgendermaßen:

Ziel der Truppmannausbildung Teil 1 ist die Befähigung zur Übernahme von grundlegenden Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in Truppmannfunktion unter Anleitung.
Dauer der Truppmannausbildung Teil 1: mindestens 70 Stunden.

Ziel der Truppmannausbildung Teil 2 ist die selbstständige Wahrnehmung der Truppmannfunktion im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz sowie die Vermittlung standortbezogener Kenntnisse.
Dauer der Truppmannausbildung Teil 2: mindestens 80 Stunden in zwei Jahren.

Ziel der Truppführerausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb der Gruppe oder Staffel. Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung.
Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden.
Der Lehrgang wird nach landesrechtlichen Regelungen auf Kreisebene oder an Landesfeuerwehrschulen durchgeführt.

Ergänzend zu den genannten Lehrgängen sollen bei Feuerwehren mit Atemschutzausrüstung im Rahmen der Truppmannausbildung der Lehrgang „Sprechfunker“ (mindestens 16 Stunden) und der Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“ (mindestens 25 Stunden) absolviert werden.

Somit ist die Truppausbildung relativ umfangreich. Für alle Lehrgänge, inklusive Sprechfunker, Atemschutzgeräteträger und Truppführer, sieht die FwDV 2 mindestens 226 Ausbildungsstunden vorzusehen.

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Technische Ausbildung

Für alle Lehrgänge im technischen Bereich ist mindestens die erfolgreiche Absolvierung der Grundausbildung Voraussetzung.

Folgende Lehrgänge sind diesem Bereich zugeordnet:

  • Atemschutzgeräteträger
  • Sprechfunker
  • Maschinisten
  • Technische Hilfeleistung
  • ABC-Einsatz
  • ABC-Erkundung
  • ABC-Dekontamination P/G
  • Gerätewarte
  • Atemschutzgerätewarte
 Untersuchung zur Atemschutzeignung: G26 

Führungsausbildung

Im Bereich der Führungsausbildung sind folgende Lehrgänge definiert:

  • Gruppenführer
  • Zugführer
  • Verbandsführer
  • Einführung in die Stabsarbeit
  • Führen im ABC-Einsatz
  • Leiter einer Feuerwehr
  • Ausbilder in der Feuerwehr

Alle Lehrgänge der Führungsausbildung finden an Landesfeuerwehrschulen statt.

Die erste Stufe der Führungsausbildung, der Gruppenführer-Lehrgang, läuft gemäß der FwDV 2 über mindestens 70 Stunden (= 2 Wochen). Der Zugführerlehrgang hat ebenfalls eine Mindestdauer von 70 Stunden.

Die Lehrgänge Verbandsführer und Einführung in die Stabsarbeit haben eine Mindestlehrgangsdauer von 35 Stunden (= 1 Woche).

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Quelle: Feuerwehrdienstvorschrift 2, Stand 01.2012

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