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    Kategorien: Ausbildung

Weitere Bundesländer ermöglichen Wiederaufnahme der Feuerwehr-Ausbildung

Nach der nahezu vollständigen Einstellung der Dienstbetriebe (außer dem Einsatzdienst) sind für weitere Bundesländer nun Lockerungen der Regelungen angedacht.

Coronavirus: deutliche Auswirkungen auf die Gefahrenabwehr

In der vergangenen Woche hatte das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern einen zunächst eingeschränkten Dienstbetrieb ermöglicht (Ausbildung in den Feuerwehren kann wieder beginnen).

Nun werden weitere Lockerungen für Mecklenburg-Vorpommern verkündet. Auch Schleswig-Holstein kündigt einen Einstieg in den Ausbildungs- und Übungsbetrieb ab Anfang Juni an.

Mecklenburg-Vorpommern:

„Der Übungsbetrieb und regelmäßige Ausbildungsdienst in den Städten und Gemeinden musste für die Frauen und Männer in den Freiwilligen Feuerwehren wegen der Corona-Pandemie ausfallen. Nach der Corona-Schutzverordnung des Landes (§8 Abs.2) sind Veranstaltungen „die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge zu dienen bestimmt sind“ möglich. Daher kann die Feuerwehrausbildung wieder beginnen.

Innenminister Lorenz Caffier: „Die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren muss auch in der schwierigen Zeit der Pandemie gesichert sein. Deshalb kann mit der praktischen Ausbildung soweit wie möglich unter Einhaltung der Hygieneregeln und der Kontaktbeschränkungen gestartet werden. Damit wird auch den Wünschen vieler Feuerwehren im Land entsprochen. Vorerst sollen jedoch noch kein theoretischer Unterricht, keine Versammlungen, keine Jugendarbeit und auch keine geselligen Veranstaltungen stattfinden. Die Entscheidung über die Wiederaufnahme der Ausbildung wird natürlich vor Ort getroffen, aber ich bin sicher, dass die Gemeinden ihre Feuerwehren unterstützen werden.“

Aufgenommen werden kann auch der Ausbildungsbetrieb auf Kreisebene, Lehrgänge der Kreisausbildung und die notwendigen Atemschutzunterweisungen zum Erhalt der Einsatzverwendung. Die Entscheidungen treffen die Landkreise.“

Quelle: Ministerium für Inneres und Europa

Schleswig-Holstein:

„Ausbildungs- und Übungsbetrieb bei den Feuerwehren in Schleswig-Holstein voraussichtlich ab 5. Juni wieder möglich – mehrstufiges Verfahren startet

Ab 5. Juni 2020 soll der Ausbildungs- und Übungsbetrieb bei den rund 1340 Freiwilligen Feuerwehren im Land wieder möglich sein. Das haben Innenministerium und Landesfeuerwehrverband gemeinsam entschieden. Es soll die erste Stufe eines vierstufigen Verfahrens zur Rückkehr des normalen Dienstbetriebs sein. Voraussetzung für die Maßnahmen ist, dass sich die Infektionszahlen auf dem derzeitigen Niveau halten. „In den vergangenen Wochen hat es in einer ganzen Reihe von Bereichen Lockerungen der Beschränkungen gegeben. Es ist wichtig, dass auch die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren wieder die Chance auf eine Rückkehr zu einem Stück Normalität erhalten, Deshalb bin ich froh, dass wir mit dem Landesfeuerwehrverband den Stufenplan erarbeiten konnten“, so Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack. Landesbrandmeister Frank Homrich ergänzt: „Die Feuerwehren haben in den Wochen des Lockdown in einer Vielzahl, teils großer Einsätze bewiesen, auf welchem hohen Ausbildungsstand sie sind. Insofern war die Einsatzfähigkeit auch ohne regelmäßige Dienste nie gefährdet. Aber der ehrenamtliche Feuerwehrdienst lebt von den guten sozialen Kontakten der Mitglieder. Die können nun wieder ein Stück weit gelebt werden.“ Die erste Stufe des Plans sieht ab 5. Juni folgende Möglichkeiten vor:

   - Übungsdienste maximal in Gruppenstärke
   - Alle Teilnehmer tragen Mund/Nasen-Bedeckung
   - Abstandsregeln werden möglichst eingehalten
   - Handdesinfektion und allgemeine Hygieneregeln werden eingehalten
   - Benutztes Gerät wird nach dem Dienst gereinigt und ggfs. desinfiziert
   - Auf übliche Begrüßungsrituale wird verzichtet
   - Kein gemütlicher Dienstausklang 

Mögliche Themen: Sicherheitsunterweisungen, Theorieunterricht, Gerätekunde Wenn es die Entwicklung der Corona-Pandemie zulässt, soll es in weiteren Stufen zusätzliche Lockerungen geben. Beispielsweise sollen in Stufe 2 auch wieder Übungen in maximal zwei Gruppen möglich sein. Für die Jugendfeuerwehren sind zunächst jugendpflegerische Tätigkeiten außerhalb der Feuerwehrhäuser möglich. Deren regulärer Dienst soll voraussichtlich dann nach den Sommerferien starten. Die Ausbildungen auf der Kreisebene können voraussichtlich ab 1. Juli starten. Näheres regeln die Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände. Über den Wechsel in die nächsthöhere Stufe stimmen sich Innenministerium, Landesfeuerwehrverband und Träger der Feuerwehren anhand der aktuellen Lageentwicklung ab. Einen konkreten Zeitplan gibt es deshalb für die weiteren Stufen noch nicht. Die endgültige Entscheidung über die Aufnahme und Ausgestaltung des Dienstbetriebes ist dem Träger der jeweiligen Feuerwehr in Abstimmung mit der Feuerwehr vorbehalten. Der Stufenplan wird ergänzt von Tipps zu Hygienemaßnahmen, die die Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK) dazu erarbeitet hat.“

Quelle: Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein