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112 Feuerwehr-Fakten: Folge 020

40 Stunden Fortbildung (mindestens) soll jeder Feuerwehrangehörige pro Jahr besuchen. Das fordert die Feuerwehrdienstvorschrift (FwDV) 2 (Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren).

Dort heißt es im Abschnitt 1.10:

Jeder Feuerwehrangehörige soll nach Abschluss der Truppausbildung jährlich mindestens an 40 Stunden Fortbildung am Standort teilnehmen.

Feuerwehrdienstvorschrift 2

Die angegeben Fortbildungsstunden beziehen sich auf Unterrichtseinheiten von jeweils 45 Minuten Dauer.