112 Feuerwehr-Fakten: Folge 007

Aktuell sind 8 Feuerwehrdienstvorschriften (FwDV) in Deutschland eingeführt.

Die Dienstvorschriften werden durch die Projektgruppe Feuerwehr-Dienstvorschriften des Ausschusses für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) erstellt. Die verpflichtende Einführung ist dann Aufgabe der einzelnen Bundesländer. Daher gibt es einzelne Unterschiede bei den gültigen Feuerwehrdienstvorschriften.

NummerBezeichnungStand
FwDV 1Grundtätigkeiten – Lösch- und Hilfeleistungseinsatz –2006, ergänzt 2007
FwDV 2Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr2012
FwDV 3Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz2008
FwDV 7Atemschutz2005
FwDV8Tauchen2014
FwDV 10Die tragbaren Leitern1996
FwDV 100Führung und Leitung im Einsatz1999
FwDV 500Einheiten im ABC-Einsatz2012

Im Kontext der Feuerwehrdienstvorschriften sind zusätzlich zwei weitere Dienstvorschriften zu nennen: die PDV/DV 800 (Fernmeldeeinsatz) und die PDV/DV 810 (Fernmeldebetriebsdienst).

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